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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Antinomie

In der Wirtschaftssoziologie: Widerspruch eines Gesetzes mit sich selbst oder Widerspruch zwischen zwei Gesetzen, die als wahr gelten. In der formalen Logik werden als A.n solche Aussagen bezeichnet, aus denen mit den Mitteln der Logik ihre Negation ableitbar ist. Klassisches Beispiel einer Antinomie ist die Aussage des sog. „kretischen Lügners“: „Alles, was ich sage, ist gelogen.“



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Weitere Begriffe : Tilgungsverrechnungsklausel | Bundesimmissionsschutzgesetz | appeasement behavior
 
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