| 
			    
				
				
				
				
			    
			     Anzeigepflichten von Finanzholdinggesellschaften
			
			
			
			
                      Eine Finanzholdinggesellschaft hat BaFin und Bundesbank einmal jährlich eine Sammelanzeige der Institute, Finanzunternehmen und Unternehmen mit bankbezogenen Hilfsdiensten, die ihr nachgeordnete Unternehmen sind, einzureichen. Die BaFin übermittelt hierüber eine Aufstellung den zuständigen Stellen der anderen Staaten des EWR und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Begründung, Veränderung oder Aufgabe solcher Beteiligungen oder Unternehmensbeziehungen sind BaFin und Bundesbank unvzgl. anzuzeigen.  
 
                    
			
			
			
			
                    
                     
 
                    
                        
                          | << vorhergehender Fachbegriff |  | nächster Fachbegriff >> |  
                          |  |  |  |  |