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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Arbeitslosenquote

Die Arbeitslosenquote ist die statistische Kennziffer zur Darstellung der Arbeitslosigkeit in einem Land. Sie misst die Zahl der Beschäftigungslosen im Verhältnis zur Zahl der Erwerbspersonen in Prozent. In den einzelnen Ländern werden allerdings unterschiedliche Methoden zur Erfassung der Erwerbslosen und der Beschäftigten angewendet. Deshalb sind die Arbeitslosenquoten international nicht immer voll vergleichbar.

In Deutschland wird die Arbeitslosenquote als Prozentzahl aus dem Verhältnis der registrierten Arbeitslosen und der abhängig Beschäftigten (Arbeiter, Angestellte) errechnet. Dabei ergeben sich allerdings bereits Definitionsprobleme: Wer als Arbeitsloser gilt, bestimmt das Arbeitsmarktförderungsgesetz. Wer in Vorruhestand geht, an Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen teilnimmt oder aus anderen Gründen dem Arbeitsamt nicht zur Vermittlung zur Verfügung steht, gilt nach der gesetzlichen Definition nicht als arbeitslos. Schüler oder Studenten, die sich schon Monate vor dem Abschluss ihrer Ausbildung nach einem Arbeitsplatz umsehen, erscheinen ebenso wenig in der Arbeitslosenstatistik wie Kranke oder Personen, die noch für längere Zeit eine Kur machen oder an einer Umschulung teilnehmen. Ebenso bleibt die versteckte Arbeitslosigkeit ("stille Reserve") unberücksichtigt. Das sind Personen, die sich deshalb nicht beim Arbeitsamt melden, weil sie einerseits keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und andererseits auch keine Hoffnung, dass die Behörde sie vermitteln kann.

Umgekehrt gibt es aber auch die unechte Arbeitslosigkeit von Personen, die sich zwar als beschäftigungslos melden, aber nicht ernsthaft an einem regulären Arbeitsplatz interessiert sind oder aus anderen Gründen nicht an einen Arbeitgeber vermittelt werden können. Wegen Änderungen an der Berechnungsbasis ist die deutsche Arbeitslosenquote bei langjähriger Betrachtung nicht immer exakt vergleichbar.

Dies gilt erst recht bei internationalen Vergleichen. Wenn die gemeldeten Arbeitslosen oder die Arbeitslosenquoten verschiedener Länder miteinander verglichen werden sollen, muss immer erst geprüft werden, ob die Zahlen nach der gleichen Methode berechnet werden. In Deutschland gilt als arbeitslos, wer nicht erwerbstätig ist, sich beim Arbeitsamt gemeldet hat, für eine Vermittlung zur Verfügung steht und eine Beschäftigung von wöchentlich mindestens 15 Stunden sucht. In manchen Ländern liegt diese Grenze deutlich höher, in anderen niedriger. Oft reicht auch nicht die einmalige Anmeldung beim Arbeitsamt. Wer als arbeitslos registriert bleiben will, muss sich regelmäßig melden. In manchen Länder gelten auch Altersgrenzen: In den Niederlanden kann man sich erst ab 16 Jahre als arbeitslos registrieren lassen. In anderen Ländern werden die registrierten Arbeitslosen nicht mit der Zahl der Beschäftigten in Beziehung gesetzt, sondern die Arbeitslosigkeit per repräsentativer Umfrage ermittelt. Als arbeitslos gilt dann zum Beispiel, wer mit "ja" auf die Frage antwortet, ob er eine angebotene Arbeit annehmen würde.

Deshalb errechnet das Statistische Amt der Europäischen Union (EUROSTAT) oft andere Arbeitslosenquoten als nationale Behörden, da die EU-Statistiker die Berechnung für alle Mitgliedsländer nach einer einheitlichen Methode durchführen müssen. EUROSTAT verwendet die Definition des Internationalen Arbeitsamtes (ILO) in Genf. Als arbeitslos gilt danach, wer älter als 14 Jahre ist, aktiv eine bezahlte Beschäftigung sucht und diese auch innerhalb von 14 Tagen aufnehmen kann. Ermittelt wird die Zahl der so abgegrenzten Arbeitslosen zunächst durch eine einmal jährlich im Frühjahr erhobene Stichprobe, die dann den jeweiligen nationalen Arbeitslosenstatistiken gegenüber gestellt wird. Daraus wird ein Korrekturfaktor gebildet, mit dessen Hilfe die monatlichen Meldungen der nationalen Arbeitsmarktbehörden umgerechnet und vereinheitlicht werden. Die Statistiken von EUROSTAT erlauben daher einen besseren Vergleich der Arbeitsmarktentwicklung in den einzelnen EU-Ländern, als eine Gegenüberstellung der nach höchst unterschiedlichen Kriterien berechneten nationalen Arbeitslosenquoten.



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