Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Arzneimittel-Rabattverträge

In der Gesundheitswirtschaft: drug discount contractsSeit Inkrafttreten des Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetzes zum 1. Mai 2006 können die Krankenkassen mit den Herstellern von Arzneimitteln einen Rabattvertrag nach § 130 a Abs. 8 SGB V abschließen, damit die Arzneimittel mit Preisen über dem Festbetrag für die Versicherten ohne Mehrkosten verfügbar sind. In diesen Fällen trägt die Krankenkasse den Apothekenverkaufspreis dieses Mittels abzüglich der Zuzahlungen und weiterer Abschläge. Ein solcher Rabattvertrag ist allerdings nur zulässig, wenn hierdurch die Mehrkosten der Überschreitung des Festbetrages ausgeglichen werden. Zielsetzung dieser neuen Regelung ist, hierdurch das Festbetragssystem flexibler zu machen und für vertragliche Vereinbarungen zu öffnen. § 31 SGB V



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Arzneimittel-Ausgabenentwicklung
 
Arzneimittel-Richtlinien
 
Weitere Begriffe : Geldmarkt, inländischer | monetäres Recycling | Zeit
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.