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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Arzneimittelbudget-Ablösungsgesetz (ABAG)

In der Gesundheitswirtschaft: Seit dem 1. Januar 2002 sind mit dem Gesetz zur Ablösung der Arznei- und Heilmittelbudgets in der gesetzlichen Krankenversicherung die Budgets für Arznei- und Heilmittel abgeschafft worden, die bis dato die veranlassten Ausgaben für Arznei-, Verband- und Heilmittel aller Vertragsärzte einer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) einer Ausgabenobergrenze unterwarfen. Das ABAG ersetzt die Budgets durch auf Ausgabenvolumina bezogene Zielvereinbarungen, die die KVen gemäß einer Bundesrahmenvereinbarung mit den Landesverbänden der Krankenkassen umsetzen müssen. Für die Arztpraxen ermitteln die KVen jeweils einheitliche arztgruppenspezifische Richtgrößen für das Volumen ärztlicher Verordnungen. Richtgrößen sind Durchschnittswerte für die Verordnung von Arzneimitteln je Jahr und Patient und ein Kontrollinstrument zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit ärztlicher Verordnung. Überschreitet ein Arzt sein Richtgrößenvolumen, berät ihn die KV zunächst im Sinne einer wirtschaftlichen Verordnungsweise. Es sind aber auch Individualregresse im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfungen möglich. Allerdings zeigte die Entwicklung der Arzneimittelausgaben in 2005, dass alleine mit dem Instrument der Zielvereinbarungen keine wirksame Ausgabensteuerung möglich war. Die Arzneimittelausgaben erhöhten sich um 16,8 Prozent im Vergleich zu 2004. Ursprünglich hatten Kassen und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eine Ausgabensteigerung von 5,8 Pro zent vereinbart. Die erheblichen Steigerungen der Arzneimittelausgaben in 2005 führten zum Erlass des Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetzes,das am 1. Mai 2006 in Kraft trat. § 84 SGB V



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