Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Arztregister/Bundesarztregister

In der Gesundheitswirtschaft: doctor\'s register/federal doctor\'s register werden für jeden Zulassungsbezirk durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und auf Bundesebene als Bundesarztregister durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung geführt. Die Eintragung in das Arztregister setzt u.a. die Approbation als Arzt sowie den Nachweis einer abgeschlossenen Weiterbildung voraus. Zahnärzte müssen eine zweijährige Vorbereitungszeit ableisten. Ärzte aus anderen EU-Ländern können bei entsprechendem Nachweis ebenfalls registriert werden. Die Eintragung ist Voraussetzung für die Zulassung als Vertragsarzt. Analoge Regelungen gelten für die Zahnärzte. Bei berechtigtem Interesse haben KVen, Krankenkassen und die Ärzte ein Einsichtsrecht. (§§ 95, 95 a SGB V)



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Arztnetz/Arztnetzwerk
 
Arztvorbehalt
 
Weitere Begriffe : Extrapositionalität | Finanzierungsfazilitäten für andere Banken | Angebotsportfolio
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.