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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Ausfallgarantie

Garantie, die analog zur Ausfallbürgschaft in der Weise übernommen wird, dass der Garant für den nachgewiesenen Ausfall der garantierten Forderung einsteht. Form der Garantie, die im wirtschaftlichen Wesen der Ausfallbürgschaft entspricht.



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Weitere Begriffe : Anbieten und Eröffnen von Finanzierungsfazilitäten und zugehörigen Dienstleistungen | nominal, nominell | Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
 
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