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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Auszahlungskontrolle

Im Kreditgeschäft der Banken erfolgende Prüfung, bevor ein zugesagter Kredit definitiv ausgezahlt wird. Eine andere Person als der Kreditsachbearbeiter, der für die Gewährung des betr. Kredits zuständig ist, überprüft das Gegebensein sämtlicher Voraussetzungen für die Auszahlung. Auszahlungskontrollen erfolgen insb. auch, wenn ein Kredit ratenweise entspr. dem Produktions-, Baufortschritt usw. des zu finanzierenden Objekts ausgezahlt wird.



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Weitere Begriffe : Goldtranche | Misogynie | Spekulationsgeschäft, -handel
 
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