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                    Bagatellarzneimittel
                    
                    
                    
                    
		    
		    
		    
                    
                    
                    
			
			
			
			
                     
                    
                    
                     In der Gesundheitswirtschaft:
comfort drugs
Bezeichnung für Arzneimittel, die zur Behandlung leichterer Erkrankungen wie Erkältungskrankheiten und Reisekrankheiten eingesetzt werden. Bereits die Reichsversicherungsordnung schloss seit 1983 Bagatellarzneimittel für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung aus. Per Rechtsverordnung können seit dem Gesundheitsreform-Gesetz durch das Bundesministerium für Gesundheit weitere Bagatellarzneimittel ausgeschlossen werden. Ausschluss von Arzneimitteln   
                    
                    
                    
                    
			
			
			
			
                    
                     
                    
                     
                
                    
                    
                        
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