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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Bankkontoeröffnung

Bankkonten werden bei erster Einrichtung bei einer bestimmten Bank nach Legitimationsprüfung eröffnet: Die Bank muss sich nach § 154 AO und Geldwäschegesetz vor der Eröffnung eines Kontos Gewissheit über die Legitimation des/der künftigen Kontoinhabers verschaffen. Der Kunde muss die AGB sowie die Schufaklausel anerkennen und eine Unterschriftsprobe leisten; ggf. sind weitere Verfügungsberechtigte anzugeben und durch Unterschriftsproben einzubeziehen.



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