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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Bauleitplanung

dient der Vorbereitung und Leitung baulicher oder sonstiger Nutzung eines Grundstücks in einer Gemeinde gemäß den Vorschriften des Bundesbaugesetztes. Die jeweilige Gemeinde entscheidet, ob und wie ein Bauleitplan aufgestellt wird. Die Bauleitplanung vollzieht sich generell in zwei Stufen: Stufe: Erstellung eines Nutzungsplanes durch die Gemeinde, der allgemeine Aspekte über die geplante Art der Nutzung des gesamten Gemeindegebietes enthält. Stufe: Erstellung des Bebauungsplans, in dem für Teilbereiche des Gemeindegebietes detaillierte Festlegungen erfolgen. Durch die vorgeschriebene Bürgerbeteiligung kann jeder Bürger der Gemeinde Anregungen und Bedenken in das Verfahren einbringen. Dies kann bei der vorgezogenen Bürgerbeteiligung bei der öffentlichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses des Gemeinderates für eine Bauleitplanung und anschließend während der einmonatigen öffentlichen Auslegung des Entwurfs. Hierdurch wird dem Bürger ermöglicht, Einfluß auf umweltrelevante Faktoren wie Umfang und Gestaltung der Grünflächen, Führung und Dimensionierung von Verkehrswegen, Immissionsschutzauflagen oder die Beseitigung von Wasserflächen zu nehmen.



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