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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Bedarfsschätzung

In der Gesundheitswirtschaft: Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass ein Bedarf im Gegensatz zu Bedürfnissen weitgehend objektivierbar ist und quantifiziert werden kann. Dennoch existiert bei Planungsprozessen immer Unsicherheit über zukünftige Entwicklungen des Bedarfs sowie der Konkurrenzsituation, die zu einer Schätzung des erwarteten Bedarfs zwingen. Dies trifft natürlich auch für den Gesundheitsmarkt zu. Im Gegensatz zu der mit dem Begriff der Bedarfsplanung suggerierten Exaktheit von Planungen im Hinblick auf den Bedarf an bestimmten Gesundheitsleistungen handelt es sich in faktisch allen Fällen um eine Schätzung des Bedarfs auf der Grundlage historisch entstandener Versorgungssituationen, politischer Vorgaben oder von Aushandlungsprozessen zwischen Interessengruppen. So beinhaltet etwa die Aushandlung eines Krankenhausbudgets zwischen den Vertretern eines Krankenhauses und der Krankenkassen immer auch Momente der Bedarfsschätzung, die in den meisten Fällen Extrapolationen der bisherigen Leistungsentwicklung darstellen. Hinzu treten bei der Festlegung der Preisaspekt bzw. die für die Krankenkassen entstehenden Gesamtkosten für die Leistungen des Krankenhauses in einer Zeitperiode. Dass es sich bei der Festlegung der Leistungsmengen um Bedarfsschätzungen handelt, wird schon darin deutlich, dass das Vergütungssystem Regelungen für die Über- bzw. Unterschreitung der gemeinsam vertraglich festgelegten Leistungsmengen und die dabei fällig werdenden Vergütungen bzw. Ausgleiche beinhaltet.



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