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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Beleihungsgrenze bei Schiffsbanken, bei Schiffspfandbriefen

Die Beleihung - beschränkt auf Schiffe und Schiffsbauwerke, die in einem öffentlichen Register eingetragen sind - darf die ersten 60% des von der Schiffspfandbriefbank auf Grund einer vorgeschriebenen Wertermittlung festgesetzten Wertes des Schiffes (Schiffsbelei-hungswert) oder Schiffsbauwerks nicht übersteigen.



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Beleihungsgrenze bei Pfandbriefbanken, bei Pfandbriefen
 
Beleihungsgrenze, -(prozent)satz
 
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