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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Bestandsverzeichnis

Im Bestandsverzeichnis des Grundbuchblattes sind die Grundstücke, für die das Grundbuchblatt geführt wird, nach ihrer Benennung im amtlichen Verzeichnis eingetragen. Das Bestandsverzeichnis ist der erste Teil eines Grundbuchblatts und enthält die Bezeichnung des Grundstücks (Bestands-Nr., Gemarkung, Flurnummer, Flurstück-Nummer, Größe in m²). Außerdem kann das Bestandsverzeichnis auch Aktiv-Vermerke über Rechte, die zugunsten des Eigentümers an fremden Grundstücken bestellt wurden, enthalten, wie z.B. ein Wegerecht an einem anderen Grundstück. Es wird zwischen dem Grundstück im Rechtssinn und dem Grundstück im katasterrechtlichen Sinne unterschieden. Das Grundstück im Rechtssinne ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der unter einer besonderen Nummer im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs gebucht ist. Im katasterrechtlichen Sinne hingegen wird das Grundstück als ein zusammenhängender Teil der Erdoberfläche definiert, der unter einer eigenen Nummer im Kataster geführt wird.



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