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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Betriebskindergärten

In Betriebskindergärten werden von Unternehmen Betreuungsplätze für Kinder von Mitarbeitern zur Verfügung gestellt. Diese Kindergärten können sich auf betriebseigenem Gelände befinden oder an anderer Stelle errichtet werden. Im Gegensatz zur früheren DDR bieten im Westen Deutschlands nur wenige Unternehmen ihren Beschäftigten die Möglichkeit, Kinder während der Arbeitszeit von ausgebildeten Fachkräften betreuen zu lassen. Wegen der hohen Kosten wird nach alternativen Organisationsformen gesucht.

Über die Hälfte der Mütter von minderjährigen Kindern ist berufstätig. Allerdings sind sehr viele dieser Frauen nur teilzeitbeschäftigt. Unterbringung von Kindern unter drei Jahren ist in Deutschland nur bedingt in Krippen möglich und auch Kindergärten mit Ganztagesbetreuung sind eher die Ausnahme. Deshalb ist es in Deutschland schwierig für eine Mutter voll zu arbeiten und für die Zeit eine Unterbringung für ihr Kind zu finden.

Nur eine kleine Zahl von Unternehmen bietet in Deutschland Betriebskindergärten an. Nachdem diese in der ehemaligen DDR sehr verbreiteten Einrichtungen aus Kostengründen fast alle geschlossen wurden, unterhalten nur noch wenige Großunternehmen derartige Betreuungseinrichtungen. Bei mittelständischen Betrieben ist dieser Anteil noch kleiner. Der Grund dafür sind die hohen Kosten. Denn neben den baulichen Investitionen müssen die Aufwendungen für den laufenden Unterhalt und für das Fachpersonal aufgebracht werden. Diese Kosten scheuen viele Unternehmen. Familienfreundlichkeit wird überhaupt nur in weniger als der Hälfte aller Unternehmen in schriftlicher Form festgelegt.

Zwar haben Frauen seit Anfang 1996 einen gesetzlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz in öffentlichen Einrichtungen. Doch die Kommunen sind nicht immer in der Lage, diesen Anspruch überall zu erfüllen. Das betrifft vor allem die Ballungsgebiete. Außerdem ist längst nicht in jedem Kindergarten eine Betreuung über den ganzen Tag gewährleistet.

In viele Unternehmen kommen die Mütter daher nach dem Erziehungsurlaub nicht mehr oder viel später als ursprünglich geplant an den Arbeitsplatz zurück. Viele wollen oder können nur noch eine Teilzeitarbeit ausüben. Um die oft mit hohem Aufwand ausgebildeten Frauen auch nach der Geburt des Kindes weiter beschäftigen zu können und an den Betrieb zu binden, suchen daher viele Unternehmen nach Wegen, um trotz der hohen Kosten eine ausreichende Kinderbetreuung zu ermöglichen. Dabei wird vor allem die Zusammenarbeit mit betriebsfremden Trägern gesucht. Dies ist vor allem für mittelständische Unternehmen eine Alternative, da sie wegen ihrer Größe oft gar nicht in der Lage sind, eigenständige Einrichtungen zu organisieren. Eine weitere Möglichkeit ist der Erwerb von Belegrechten. Gegen Zahlung einer bestimmten Summe werden dabei Plätze für Kinder von Mitarbeitern reserviert. Andere Betriebe fördern Elterninitiativen. Neben finanzieller Unterstützung beraten sie diese in rechtlicher und organisatorischen Fragen, stellen Material oder Räume zur Verfügung.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, Agenturen einzuschalten. Diese oft als Kinderbüros oder Familienservice auftretenden Einrichtungen vermittelt im Auftrag der bei ihnen registrierten Unternehmen Tagesmütter oder Betreuungsplätze für die Kinder von Betriebsangehörigen.



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