Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Buchungssatz

(engl. entry) Als Buchungssatz versteht man die Benennung der Konten (p Konto), auf denen im System der doppelten Buchführung (Doppik) auf Soll (Soll) und Habenseite (Haben) gebucht wird (Buchung), beginnend mit Nennung des Kontos der Sollbuchung. Im System der doppelten Buchführung führt jeder Geschäftsvorgang und jede Bewertungsmaßnahme zu Buchungen auf (mindestens) einem Konto auf der (linken) Sollseite und (mindestens) einem Konto auf der (rechten) Habenseite. In einem Buchungssatz werden diese Konten als Buchungsanweisung festgelegt. Um Soll und Habenbuchungen zu trennen, wird das Wort «an» eingeschoben. Beispiel: Der Zielkauf von Waren zzgl. Umsatzsteuer führt zu dem Buchungssatz: «Wareneinkaufskonto und Umsatzsteuer an Verbindlichkeiten». Zuweilen wird der Buchungssatz eingeleitet mit dem Wort «per». Es zeigt an, wofür die Wertverwendung erfolgt (im Beispiel zur Auffüllung des Warenlagers); mit «an» wird dann hinübergeleitet zur Wertherkunft (Schuldenaufnahme).



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Buchung
 
Buchungsschnitt
 
Weitere Begriffe : sonstige Absonderungsberechtigte, abgesonderte Befriedigung | Kreditinstitut, übergeordnetes | Öffentlich-rechtliche Grundkreditanstalten
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.