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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Bundesberggesetz (BbergG)

Sinn des Gesetzes ist es, Bodenschätze sparsam und sorgvoll abzubauen, um die Rohstoffversorgung zu sichern. Als Bodenschätze werden alle mineralischen Rohstoffe in der Erde oder im Meer definiert. Eine Auflistung aller Rohstoffe, die zu den Bodenschätzen gehören, stehen in Paragraf 3 des BbergG. Außerdem sollen die Betriebe und deren Beschäftigte durch das Gesetz gesichert werden.

Im Bundesberggesetz wird festgelegt, unter welchen Bedingungen Bodenstoffe abgebaut werden dürfen. Verantwortlich für die Einhaltung des Gesetzes ist der Unternehmer beziehungsweise der Leiter des Betriebes.

In Paragraf 64 ist geregelt, dass Frauen im Bergbau unter Tage nicht beschäftigt werden dürfen. Ausnahmen sind, wenn sie ein Praktikum machen oder im Sozialdienst tätig sind oder in leitender Funktion arbeiten und keine körperliche Arbeit verrichten müssen.

Kommt es im Bergbau zu einem Unfall, so haftet entweder der Unternehmer oder die Bergschadensausfallkasse. Sie untersteht rechtlich dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit. Zusätzlich müssen Unternehmen, die untertage oder mit brandgefährdenden Stoffen arbeiten oder bei deren Arbeit giftige Gase austreten könnten, ein so genanntes Grubenrettungswesen unterhalten. Es können sich auch mehrere Unternehmen zusammenschließen und eine Hauptstelle aufbauen. Wer sich nicht an das Gesetz hält, wird nach den Paragrafen 145 und 146 bestraft. In besonders schweren Fällen, wenn das Leben oder Gesundheit von Menschen gefährdet wird, kann eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren verhängt werden.

Das Gesetz steht im Internet: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bbergg/



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