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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Bundesministerium der Justiz

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) mit Sitz in Berlin und Bonn ist zuständig für die Sicherung und Fortentwicklung des Rechtsstaates. Hierzu gehört die Arbeit im Bereich der Gesetzgebung, von der Vorbereitung und Änderung bis hin zur Aufhebung von bestehenden Gesetzen. In den Aufgabenbereich gehören die klassischen Gebiete des Rechts, wie etwa das bürgerliche Recht. Das Bundesministerium der Justiz beschäftigt rund 2000 Mitarbeiter.

Aufgaben und Ziele des Bundesministeriums der Justiz

Das Bundesministerium der Justiz [Anschrift] hat als Aufgabe die Sicherung und Fortentwicklung des Rechtsstaates. In den Aufgabenbereich gehören die klassischen Gebiete des Rechts: das gesamte bürgerliche Recht, das Strafrecht, das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Urheberrecht und der gewerbliche Rechtsschutz, das Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht für die einzelnen Gerichtsbarkeiten (Ausnahme: Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit). Hinzu kommt die Zuständigkeit für das Dienst-/Berufsrecht der Rechtsanwälte, Richter und Notare. Mit der deutschen Wiedervereinigung sind Aufgaben im Bereich der strafrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierung sowie die Bewältigung offener Vermögensfragen hinzugekommen.

Das Ministerium hat - gemeinsam mit dem Ministerium des Innern - zu gewährleisten, dass gesetzliche Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Von anderen Ministerien vorbereitete Gesetzesentwürfe werden vom BMJ entsprechend überprüft.

Es ist außerdem zuständig für den Aufbau und die Erweiterung der Zusammenarbeit mit der Europäischen Union in den Bereichen Justiz und Inneres. Rechtliche Rahmenbedingungen für neue Technologien, etwa im Bereich der Biotechnologie, fallen ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich des Ministerium.

Das Ministerium bereitet die Wahl der Richter der Bundesverfassungsgerichts und der Richter an den obersten Gerichtshöfen des Bundes vor.

Organisation des Bundesministeriums der Justiz

Das Ministerium wird von der Bundesministerin der Justiz geleitet. Die Ministerin wird dabei von einem Parlamentarischen Staatssekretär unterstützt, der sie im politisch-parlamentarischen Bereich vertritt. Ein Staatssekretär ist als höchster Beamter des Ministeriums für die Verwaltung zuständig und ist nach der Ministerin der stellvertretende Leiter des Ministeriums. Das Bundesministeriums der Justiz besteht aus 7 Abteilungen.

Die Abteilungen des Bundesministerium der Justiz:

Abteilung Z: Zentralabteilung(Justizverwaltung) Abteilung R: Rechtspflege Abteilung I: Bürgerliches Recht Abteilung II: Strafrecht Abteilung III: Handels- und Wirtschaftsrecht Abteilung IV: Verfassung Verwaltungsrecht, Rechtsprüfung Abteilung E: Europarecht, Völkerrecht

Dem Bundesministerium der Justiz nachgeordnet ist der Bundesgerichtshof (BGH), Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA), Bundesverwaltungsgericht (BverwG), Bundesfinanzhof (BFH), Bundespatentgericht (BpatG), Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA); Bundesdisziplinargericht (BdiG)



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