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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Drittverwahrung als Wertpapiersammelverwah-rung

Die einer Bank zur Verwahrung übergebenen Kundenwertpapiere können einer anderen zur Sammelverwahrung übertragen werden. Der Verwahrer darf eine Ermächtigung zur Haussammelverwahrung, Verpfändung oder Verfügung über das Eigentum nur dann erteilen, wenn er selbst vom Hinterleger die erforderlichen Ermächtigungen erhalten hat. Anders: Drittverwahrung als Wertpapiersonderverwahrung.



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