Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

EFTA (Europäische Freihandelszone)

Die Europäische Freihandelszone wurde als wirtschaftliches Gegengewicht zur Europäischen Gemeinschaft von den Staaten Westeuropas gegründet, die keine so enge wirtschaftliche und politische Bindung eingehen wollten, wie die Mitglieder der EG. Ziel der EFTA war vor allem der freie Warenaustausch innerhalb dieser Ländergruppe.

Die European Free Trade Association (EFTA) wurde vor allem auf Betreiben Großbritanniens am 4. Januar 1960 in Stockholm gegründet. Der Vertrag trat bereits am 3. Mai des gleichen Jahres in Kraft. Ursprünglich gehörten ihr 7 Staaten an, die Zusammensetzung hat sich im Laufe der Jahre aber mehrfach geändert. Anfang 1995 hatte die EFTA nur noch drei Mitglieder, nachdem Österreich, Schweden und Finnland Vollmitglieder der EU wurden.

Die EFTA hatte sich vor allem die folgenden Ziele gesetzt: Ausweitung des Handels untereinander und fairer Wettbewerb, Förderung des wirtschaftlichen Wachstums, Vollbeschäftigung, finanzielle Stabilität, rationelle Nutzung aller Rohstoffe, Energien und sonstiger Hilfsquellen, Erhöhung des Lebensstandards.

Ebenso wie die Europäische Union besitzt auch die Freihandelszone gemeinsame Organe. Anders als die Institutionen der EG können sie aber keine rechtlich bindenden Beschlüsse fassen. Dennoch gelang es, alle Zölle für Industrieprodukte innerhalb der EFTA abzubauen. Allerdings wurden (im Gegensatz zur Europäischen Gemeinschaft) nicht gleichzeitig auch ein gemeinsamer Außenzoll für Ware aus Drittländern geschaffen. Wegen der auf wenige Bereiche beschränkten Kooperation der Mitglieder, den beschränkten Funktionen der gemeinschaftlichen Organe und der geringeren Größe der teilnehmenden Staaten blieb die EFTA immer im Schatten der Brüsseler Gemeinschaft.

1972/73 wurden durch Freihandelsabkommen mit der EG die Voraussetzung für eine engere Zusammenarbeit zwischen den beiden westeuropäischen Wirtschaftsblöcken gelegt. Mit der Schaffung des Europäischen Wirtschaftsraums EWR wurde die Annäherung zwischen EG und EFTA 1993 vollendet. Die Europäische Gemeinschaft hatte sich als die stärkere wirtschaftliche Kraft erwiesen.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
EFTA
 
EFTPOS
 
Weitere Begriffe : Interimsdividende | Europäisches System der Zentralbanken, geldpolitischer Referenzwert | Cheque certifie
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.