Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

EG

(Europäische Gemeinschaften) ist die Sammelbezeichnung für die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, Montanunion), die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EAG, EURATOM). Mitglieder sind die Benelux-Staaten, die Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien; Portugal und Spanien haben Aufnahmeanträge gestellt. Organe: Rat (wichtigstes Leitungsorgan mit Entscheidungsbefugnis), Kommission (vollziehende und verwaltende Aufgaben sowie gewisse Entscheidungsbefugnisse), Europäisches Parlament (Beratungs- und Kontrollbefugnisse) und Europäischer Gerichtshof (Wahrung des Rechts bei der Anwendung und Auslegung der Verträge). Das ursprüngliche Ziel der »Vereinigten Staaten von Europa« ist bisher nicht erreicht, da enge wirtschaftliche Verknüpfung nicht ausreicht, politische Einigungen zu ersetzen. Zu den wirtschaftlichen Zusammenhängen innerhalb der EG siehe EWS, - Agrarpolitik, OEEC.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
EFTPOS
 
EG-Öko-Audit-Verordnung
 
Weitere Begriffe : Länder- und Regionalfonds | Vermeidung | Portfolio-Matrix
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.