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einfacher Eigentumsvorbehalt

 
   
Ursprungstyp des Eigentumsvorbehalts. Wichtig für Kreditsicherheitenpolitik der Bank. Erstreckt sich ledigl. auf die verkaufte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Sache und erlischt automatisch durch Bezahlung des Kaufpreises, aber auch bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Sache. Ein Dritter kann gutgläubiger Eigentumserwerber werden. Anders: erweiterter Eigentumsvorbehalt.  

 

 
   

 

 
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