| 
			    
				
				
				
				
			    
			     Einheitsscheck
			
			
			
			
                      Einheitliches, in Massen und Text - wesentliche Bestandteile u. a. Angaben - genormtes Scheckformular - mit dem Zusatz »oder Überbringer« und dem Vermerk der Unzulässigkeit von dessen Streichung -, das von allen deutschen Banken(gruppen) verwendet wird, in seiner  ursprünglich Form in den letzten Jahren weitgehend durch die ebenfalls einheitlichen Vordrucke für euro-cheques zurückgedrängt. Zu Grunde liegen die Richtlinien für einheitliche Zahlungsverkehrsvordrucke. Keine einheitlichen Vordrucke existieren für Orderschecks.  
 
                    
			
			
			
			
                    
                     
 
                    
                        
                          | << vorhergehender Fachbegriff |  | nächster Fachbegriff >> |  
                          |  |  |  |  |