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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Elite

In der Wirtschaftssoziologie: [1] die Summe der Inhaber von Herrschaftspositionen, deren Entscheidungen aufgrund ihrer Positions-Rollen gesamtgesellschaftliche Folgen haben können. [2] Die Summe der Inhaber der höchsten Rangplätze auf der Macht- oder Prestigeskala der Gesellschaft, die aufgrund sozial akzeptierter Qualifikationen (z.B. Zugehörigkeit zum Adel, Besitz an Kapital, Leistungsnachweise) die hierarchisch höchsten Positionen in den sozialen Subsystemen einnehmen und deren Entscheidungen mittels ihrer Positions-Rollen über das je spezifische Subsystem hinaus zur Erhaltung oder Veränderung der Sozialstruktur und der sie tragenden Normen beitragen, bzw. die mittels ihres Prestiges die Erwartungserwartungen in Handlungen mitbestimmen, an denen sie nicht beteiligt sind. [3] In agrarischen Systemen die Gruppe, die an der Spitze der Sozialhierarchie steht, die die „vernünftige“ Herrschaft in-ne hat und im gesellschaftlichen Bewusstsein den Zweck des Ganzen nach aussen und innen repräsentiert, d.h. in allen Medien des sozialen Systems an der Spitze steht; die Elite überragt die Beherrschten z.B. in Besitz an Wahrheit, Schönheit, Geld, Tugenden. [4] Die Gruppe der Inhaber der höchsten Rangplätze auf der Macht-, Einkommensoder Prestigeskala innerhalb einer bestimmten Region; diese Gruppe, die auch Prominenz genannt werden kann, trifft weniger mit Macht, die sie durch Positionen hat, regional relevante Entscheidungen, sondern sie beeinflusst sie. [5] Aristokratie [6] Nach V. Pareto (1916) die Summe der in den verschiedensten Tätigkeitsbereichen Erfolgreichsten und Mächtigsten; die Elite teilt sich in zwei Gruppierungen: die kombinatorische und die persistente E.



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Elite, administrative
 
Weitere Begriffe : Basis, materielle | Central Application for Settlement, Clearing and Depository Expansion | Ratingverfahren, Review (-verfahren) Ratingüberprüfungsverfahren. Ratingverfahren, Überprüfung
 
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