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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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eröffnende, Eröffnungsbank

Akkreditivbank, die sich im eigenen Namen auf Auftrag und für Rechnung ihres Kunden verpflichtet, dem Akkreditivbegünstigten, der die Akkreditivbedingungen - vor allem auch im Hinblick auf die geforderten Dokumente - erfüllen muss, einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen.



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