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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Erweiterte IWF-Fazilität

Abk.: EFF. Extended Fund Facility, erweiterte Kreditfazilität. Kreditinstrument und mittelfristiges Finanzierungsprogramm des IWF zur Behebung strukturbedingter Ungleichgewichte in Zahlungsbilanzen, d.h. eines längerfristigen Zahlungsbilanzbedarfs, der grösstenteils auf strukturelle Probleme zurückzuführen ist. Steht bei besonders schwerwiegenden Zahlungsbilanzproblemen eines Landes beim IWF zur Verfügung und ermöglicht Ziehungen bis 100% der Quote jährlich, kumulativ 300%, wobei die Ziehungen in den höheren Kredittranchen angerechnet werden. Als Voraussetzung für Ziehungen in dieser erweiterten Kreditfazilität muss sich das antragstellende Mitglied verpflichten, umfangreiche wirtschaftspolitische Anpassungsmassnahmen zu ergreifen. Der IWF überwacht die Einhaltung der Auflagen anhand von Leistungskriterien, die in einer »Erweiterten Vereinbarung« festgelegt werden. Die Mittel werden in Raten über einen Bereitstellungszeitraum von mehreren Jahren ausgezahlt. Rückzahlungszeitraum: 4,5-10 Jahre.



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