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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Erwerbsunfähigkeit

ist nach den Regeln der Rentenversicherung gegeben, wenn eine so weitgehende Minderung der Erwerbsfähigkeit durch Krankheit, Gebrechen oder körperliche oder geistige Schwäche eintritt, daß eine regelmäßige Erwerbstätigkeit nicht mehr möglich ist oder dadurch nur mehr geringfügige Einkünfte erzielt werden können. Siehe auch Arbeitsunfähigkeit, Berufsunfahigkeit.



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Erwerbspersonen, abhängige
 
Erwerbsunfähigkeitsrente/Rente wegen Erwerbsminderung
 
Weitere Begriffe : Sicherheitsziel | Laufzeit | Ethnozentrismus, jugendlicher
 
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