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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Europäische Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln (EMEA)

In der Gesundheitswirtschaft: (European Agency for the Evaluation of Medicinal Products) Zur Durchführung des zentralen Zulassungsverfahrens (Arzneimittelzulassung) wurde zum 1. Januar 1995 durch die EU-Mitgliedsstaaten die EMEA mit Sitz in London gegründet. Die Agentur ist zuständig für die Zulassung biotechnologisch hergestellter Arzneimittel, daneben kann die zentrale Zulassung wahlweise auch für Arzneimittel mit einem innovativen Wirkstoff beantragt werden. Die EMEA besteht u.a. aus dem Ausschuss für Arzneispezialitäten und einem Ausschuss für Tierarzneimittel. Die Agentur koordiniert die Tätigkeiten derMitgliedsstaaten zur Überwachung der Nebenwirkung von Arzneimitteln (Pharmakovigilanz) sowie Überprüfungen der Einhaltung guter Herstellungspraktiken, guter Laborpraxis und guter klinischer Praktiken. www.emea.eu.int



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