Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Fertigungsgemeinkosten

Die Fertigungsgemeinkosten werden anhand eines Betriebsabrechnungsbogens aus den folgenden Posten ermittelt:

* notwendige Fertigungsgemeinkosten,
* notwendige Materialgemeinkosten,
* allgemeine Verwaltungskosten,
* Abschreibungen der Anlagen, soweit sie auf die Fertigung entfallen,
* Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs,
* Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung und
* freiwillige soziale Leistungen.

Die entsprechenden Aufwandsposten der Gewinn- und Verlustrechnung weisen daher nur die Restbestände aus.

Handelsrechtlich kann gewählt werden: Entweder die Fertigungsgemeinkosten bei den Herstellungskosten zu aktivieren oder sie als Aufwand zu verbuchen (§ 255 Abs. 2 Sätze 3 bis 5 HGB). Entsprechend weisen daher die Konten der Fertigungsgemeinkosten unvermindert oder um die Herstellungskosten vermindert in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

siehe auch
>>> Deckungsbeitragsrechnung
>>> Gemeinkosten



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Fertigung
 
Fertigungssteuerung
 
Weitere Begriffe : Kapitalbilanz | Geldverfassung | Wirtschaftlichkeitsgebot
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.