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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Flurbereinigungsgesetz

Im Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) wird festgelegt, wie Grund und Boden neu aufgeteilt werden kann. So lassen sich beispielsweise unwirtschaftliche Parzellen zusammenlegen, oder an Grundstücken muss ein Stück für eine Straße abgenommen werden.

Das Flurbereinigungsgesetz regelt, wie die Eigentümer des Grund und Bodens, der neu angeordnet wird, abgefunden werden. Im Regelfall sind sie mit dem Verkehrswert zu entschädigen - entweder in bar oder durch einen Grundstückstausch.

Bei der Neustrukturierung stehen allerdings zum Beispiel die Punkte

  • Städtebauliche Entwicklung
  • Naturschutz
  • Landschaftspflege
  • Denkmalschutz oder
  • Wasserversorgung

im Vordergrund.

Nachdem ein Flurbereinigungsverfahren abgeschlossen ist, muss das Grundbuch aktualisiert werden. Das Gesetz steht im Internet: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/flurbg/inhalt.html



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