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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Gebührenunzulässigkeit

Der BGH hat entschieden, dass Banken Vergütungen nur verlangen dürfen, wenn sie für ihre Kunden oder zumind. in deren Interesse tätig würden. Es sei insoweit Banken nicht freigestellt, eine Tätigkeit, die sie im eigenen Interesse vornehmen, als Dienstleistung auszuweisen und dafür ein gesondertes Entgelt zu verlangen.



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