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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Geldverkehr, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nach den AGB der Banken ist die Bank während der Geschäftsverbindung mit einem Kunden unwiderruflich befugt, Geldbeträge für den Kunden entgegenzunehmen. Den Auftrag, einem Kunden einen Geldbetrag zur Verfügung zu stellen oder zur Verfügung zu halten, darf die Bank durch Gutschrift des Betrages auf dem Konto des Kunden ausführen, wenn ihr nicht ausserhalb des Überweisungsträgers ausdrücklich eine andere Weisung erteilt worden ist. Gutschriften, die infolge eines Irrtums, eines Schreibfehlers oder aus anderen Gründen vorgenommen werden, ohne dass ein entspr. Auftrag vorliegt, darf die Bank bis zum nächstfolgenden Rechnungsabschluss durch einfache Buchung rückgängig machen (stornieren).



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