Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Geschäftsbetriebserlaubnisauflagen Geschäftsbetriebserlaubnis. Geschäftsbetriebserlaubnisaussetzung oder -be-schränkung

Die BaFin hat die Entscheidung über einen Antrag auf Geschäftsbetriebserlaubnis von Unternehmen mit Sitz ausserhalb der Europäischen Gemeinschaften oder von Tochterunternehmen dieser Unternehmen auszusetzen oder die Erlaubnis zu beschränken, wenn ein entspr. Beschluss der Kommission oder des Rates der Europäischen Gemeinschaften vorliegt, der nach der Bankenrichtlinie der 2. Bankrechtskoordinierungsrichtlinie zustande gekommen ist. Die Aussetzung oder Beschränkung darf 3 Monate vom Zeitpunkt des Beschlusses an nicht überschreiten. Beschliesst der Rat die Verlängerung der Frist, hat die BaFin diese Fristverlängerung zu beachten und die Aussetzung oder Beschränkung entspr. zu verlängern.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Geschäftsbetriebserlaubnisaufhebung
 
Geschäftsbetriebserlaubnisentzug
 
Weitere Begriffe : Export Import Bank | weiches Eigenkapital | direkte Marktdisziplin
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.