Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Gesetz, kausales

In der Wirtschaftssoziologie: Annahme über ursächliche Beziehungen zwischen Klassen von Ereignissen, an die in der Regel folgende Anforderungen gestellt werden: die Beziehungen sollen deterministisch sein, sie sollen einen Ablauf oder Prozess beinhalten, sie sollen exakt, quantitativ formuliert sein, sie sollen gegenüber Verschiebungen in Raum und Zeit invariant sein. Als weitere Merkmale werden auch genannt, dass sie Mikroereignisse (aus denen grössere Phänomene aufgebaut sind) verbinden sollen, dass die Beziehungen zwischen Ursache und Wirkung direkt (Nahwirkung) sind. Diese Forderungen werden häufig in unterschiedlicher Kombination zur Explikation von k.n G.en benutzt.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Gesetz, individuelles
 
Gesetz, normatives
 
Weitere Begriffe : Devisenkursbildung | Konsum | Deckungsfähigkeit, fortgeltende
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.