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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Gewährleistungsgarantie, -aval

Auch: Warrantgua-rantee, Vertragserfüllungsgarantie. Art eines Bankavals. Da z.B. ein Importeur üblicherw. die Qualität der von ihm bestellten Ware nicht sofort kontrollieren kann, sichert die Gewährleistungsgarantie ihm als dem Besteller innerhalb eines bestimmten Zeitraums einen bestimmten Betrag zu, falls das gelieferte Objekt qualitativ nicht dem vertraglich vereinbarten entspricht und der Exporteur den vertraglich vereinbarten Verpflichtungen zur Behebung von Mängeln oder der Beseitigung von Schäden nicht nachkommt. Banken, die die Garantie stellen, übernehmen dabei keine Sachleistungen, sondern erbringen eine Geldleistung. Die Garantiesumme einer Gewährleistungsgarantie beläuft sich i.d. R. auf 5-10% des Auftragswerts. Bedeutsam ist, dass schon bei der Verhandlung des Grundgeschäfts der Eintritt des Garantiefalls an bestimmte Voraussetzungen geknüpft wird. Gerechnet ab Ende der Lieferung bzw. Abschluss der auszuführenden Arbeiten, kann die Gewährleistungsgarantie Laufzeiten von 1-2 Jahren haben. Die Ausgestaltung einer Gewährleistungsgarantie kann durch Restzahlungs- oder Einbehaltablö-sungsgarantie (ein vertraglich einzubehaltender Restbetrag wird vorzeitig gegen Übergabe der Garantie freigegeben) erfolgen. Häufig wird die Gewährleistungs- auch mit einer Lieferungs- oder Leistungsgarantie verknüpft (umfassende Erfüllungsgarantie, Performancebond). Die vollständige Durchführung einer Lieferung oder Leistung kann durch Certificate of Provisionalacceptance bzw. Fi-nalacceptance dokumentiert werden. Ist eine entspr. Zusatzklausel in den Garantievertrag aufgenommen, hat die Garantie stellende Bank die Möglichkeit, durch Vorlage eines derartigen Zertifikats die Inanspruchnahme der Garantie zu verhindern; die Zusatzklausel dient zur Absicherung des Exporteurs vor einer ungerechtfertigten Garantieinanspruchnahme.



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