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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Gewerbeertragsteuer

Form der Gewerbesteuer. Bei ihr wird als Bemessungsgrundlage das tatsächlich erzielte Ergebnis auf einen sogenannten Gewerbeertrag umgerechnet. Dieser entspricht dem Ertrag, den ein Gewerbebetrieb mit eigenem Kapital und eigenen Maschinen, jedoch in fremden Räumen erzielen würde. Mittels einer Steuermeßzahl von 5 % auf den Gewerbeertrag ermittelt sich der Meßbetrag.



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