Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Großhandel

(engl. wholesale trade) Großhandel als Funktion bezieht sich auf die ~ Beschaffung von Gütern, die ohne wesentliche Be oder Verarbeitung an gewerbliche Abnehmer (Dienstleistungsunternehmen Einzelhandel, öffentliche Betriebe/Institutionen, industrielle Unternehmen) zum Zwecke der Weiterverarbeitung oder des Wiederverkaufs abgesetzt werden. Aus institutioneller Sicht umfasst der Großhandel alle Unternehmen, die sich im Wesentlichen mit der o. g. Funktion beschäftigen. Entsprechend ihren geographischen Beschaffungs und Absatzreichweiten, der Sortimentspolitik und dem Dienstleistungsspektrum lassen sich unterschiedliche Betriebsformen bilden. Typische Großhandelsformen sind der Zustellgroßhandel, der Cash nd carry Betrieb, der Konsumgütergroßhandel, der Produktionsverbindungsgroßhandel, der Beschaffungs und Absatzgroßhandel, der Export und Importgroßhandel sowie der Sortiments und Spezialgroßhandel. Der Begriff Großhandel bezeichnet sowohl die Funktion wie die Institution des Großhandels. Die Funktion des Großhandels ist der Handel unter Kaufleuten, d.h. der Einkauf von Waren auf eigene oder fremde Rechnung und ihr unveränderter oder bestenfalls durch handelsübliche Manipulationen leicht veränderter Weiterverkauf an andere Handelsunternehmen, Weiterverarbeiter, gewerbliche Verbraucher oder behördliche Großverbraucher. Zum institutionel­len Großhandel hingegen sind alle Wirtschafts­unternehmen zu rechnen, deren wirtschaftliche Tätigkeit ausschließlich oder überwiegend in der Erfüllung der Großhandelsfunktion besteht.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Großbanken
 
Großhandel, pharmazeutischer
 
Weitere Begriffe : Spareinlagen, -depositen | Pfandbriefbank, Amortisationshypothekenamortisation | Population
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.