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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Grosskreditobergrenzen Überschreitung

Überschreitet ein Handelsbuchinstitut eine Grosskreditobergrenze, hat es dies unvzgl. der BaFin und der zuständigen Stelle der Bundesbank anzuzeigen. Überschreitung der Gesamtbuch-Grosskrediteinzelobergrenze ist nicht anzuzeigen, solange sie sich im Rahmen der Erlaubnis der BaFin hält. Das Gesagte gilt für die unerlaubte Überschreitung einer Grosskreditobergrenze durch die Gruppe entspr.



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