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| Grosskreditobergrenzen ÜberschreitungÜberschreitet ein Handelsbuchinstitut eine Grosskreditobergrenze, hat es dies unvzgl. der BaFin und der zuständigen Stelle der Bundesbank anzuzeigen. Überschreitung der Gesamtbuch-Grosskrediteinzelobergrenze ist nicht anzuzeigen, solange sie sich im Rahmen der Erlaubnis der BaFin hält. Das Gesagte gilt für die unerlaubte Überschreitung einer Grosskreditobergrenze durch die Gruppe entspr. 
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