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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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haftendes Eigenkapital, Funktionen

Die Bestimmung einer angemessenen Eigenmittelausstattung von Banken setzt die Ableitung von Bezugsgrössen voraus. Das angemessene haftende Eigenkapital ist grundsätzl. keine absolute, sondern eine relative, von bestimmten Faktoren abhängige Grösse. Als solche Faktoren - und damit als Angemessenheitskriterien - können allgemein die an diesen Teil des Gesamtkapitals gerichteten Anforderungen betrachtet werden, m.a.W. seine Funktionen. Als angemessen ist das Bankeigenkapital ökonomisch folglich dann anzusehen, wenn es in der Lage ist, die ihm zukommenden Aufgaben bzw. Funktionen zu erfüllen. Grunds, können dabei folgende Funktionen unterschieden werden: 1. Funktion der Errichtungsgrundlage (Er-richtungs-, Gründungsfunktion), 2. Funktion der Begrenzung des Geschäftsvolumens (Begrenzungs-, Limitie-rungsfunktion), 3. Garantie- und Haftungsfunktion (Gläubigerschutzfunktion), 4. Finanzierungsfunktion, 5. Funktion der Schaffung von Vertrauen (Image-, Werbe-, Repräsentationsfunktion), 6. Funktion des intertemporären Gewinn-und-Verlust-Ausgleichs (Gewinn-und-Verlust-Ausgleichsfunktion), 7. Funktion der Gewinnverteilungsbasis (Ausschüttungsbemessungsfunk-tion), 8. Einlagensicherungsfunktion. Während Gründungs-, Geschäftsbegrenzungs- sowie auch Einlagensicherungsfunktion als derivative Funktionen einzuordnen sind, da sie ihren funktionalen Charakter nur auf Grund gesetzlicher bzw. vertraglicher Bestimmungen erhalten, die aus anderen (originären) wirtschaftlichen Aufgaben des Eigenkapitals abgeleitet sind, erfüllen die anderen Funktionen die originären ökonomischen Aufgaben des Eigenkapitals. Eigenkapitalfunktionen haben im Zeitablauf unterschiedliche Gewichtungen erfahren, was sich auch in den Eigenkapitalquoten der verschiedenen Bankengruppen im Zeitablauf ausdrückt. Dabei ist nicht eindeutig feststellbar, ob diese teilw. stark veränderten Eigenkapitalquoten nun das Ergebnis einer verschobenen Gewichtung der Eigenkapitalfunktionen sind oder ob der Rückgang der Quoten selbst als Ursache für eine veränderte Akzentuierung der Funktionen anzusehen ist. Geht man davon aus, dass die Steigerung der Geschäftstätigkeit - und damit der Bilanzsumme - i. d. R. von einer Bank angestrebt wird, ist eher letzteres der Fall. So erhielt mit zurückgehendem Anteil des Eigenkapitals infolge gestiegener Geschäftstätigkeit die Haftungs- und insb. die daraus abgeleitete Geschäftsbegrenzungsfunktion neue Gewichtung.



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