Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Handelsbuchgesamtposition

Kredite, die dem Handelsbuch zugerechnet werden. Was als Kredit gilt, bestimmt § 19 KWG; über die Zuordnung eines Kredits zum Handels- oder Anlagebuch entscheiden § 1 Abs. 12 KWG und die internen Richtlinien des Instituts. Grunds, werden für den Handelsbuchbereich keine neuen Kredittatbestände geschaffen, die nicht zumind. im Ansatz bereits für den Anlagebuchbereich oder für Nichthandelsbuchinstitute bestehen; allein die Bemessung und Anrechnung variieren. Diese Regel wird einmal durchbrochen: Die Handelsbuchgesamtposition schafft einen Sonderkredittatbestand, das kreditnehmerbezogene Abwicklungsrisiko, der nur für das Handelsbuch eines Handelsbuchinstituts gilt. Die Berechnung der Handelsbuchgesamtposition erfolgt nach dem »Bausteinprinzip« der Kapital-adäquanzrichtlinie.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Handelsbuch-Risikoaktivaanrechnungsbeträge
 
Handelsbuchgesamtposition, kreditnehmerbezogene
 
Weitere Begriffe : MMPI | Beziehungssoziologie | Wholesalebanking
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.