Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

herrschendes Unternehmen

Unternehmen, das auf ein anderes Unternehmen (abhängiges Unternehmen) einen beherrschenden Einfluss, z. B. aufgrund eines Beherrschungsvertrages nach § 291 I 1 AktG oder einer Mehrheitsbeteiligung i. S. von § 16 AktG ausüben kann. Häufig werden h. U. auch als Muttergesellschaft bezeichnet. Beherrschungsverhältnis.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Herrschaftswissen - Erlösungswissen - Bildungswissen
 
Herstatt-Risiko
 
Weitere Begriffe : Do-it-Yourself-Banking | Besitzklasse | TAV
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.