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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Hilfslohn / Hilfslöhne

In der Kostenrechnung werden Löhne, die einzelnen Kostenträgern nicht direkt zugerechnet werden können, als Hilfslöhne bezeichnet.
Ein Hilfsarbeiter ist nicht zur Erstellung eines Produktes beschäftigt, sondern hilft aus wo er gebraucht wird. Sein Lohn wird als Hilfslohn erfasst, da er keiner einzelnen Kostenstelle zugerechnet werden kann.

Bsp.: Der Monatslohn eines Hilfsarbeiters in einer großen Baumarktkette beträgt EUR 1.200,-. Seine Tätigkeit besteht im Ein- und Ausladen von Waren, Verpacken der verkauften Produkte und anderen einfachen Tätigkeiten in der Reparaturabteilung. Er hilft dort, wo er gebraucht wird. Dieser Hilfslohn kann keiner einzelnen Kostenstelle direkt
zugerechnet werden.



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Weitere Begriffe : Solidarische Wettbewerbsordnung | Gefolgschaft | Kredit, uneinbringlicher
 
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