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IGeL (Individuelle Gesundheitsergänzungs-Leistungen)

Die Abkürzung IGeL steht für "Individuelle Gesundheitsergänzungs-Leistungen". Hierzu zählen alle Diagnose- und Behandlungsmethoden, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören.

Vertragsärzte können IGeL-Leistungen nicht mit den Kassen abrechnen. Der Versicherte muss die Kosten privat tragen. Zu den IGeL-Leistungen zählen beispielsweise Tauglichkeitsuntersuchungen oder kosmetische Operationen.

Die IGeL-Liste wurde 1998 von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den freien ärztlichen Berufsverbänden eingeführt. Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen lehnen die IGeL-Liste ab. Sie halten die darin aufgeführten Leistungen für medizinisch nicht notwendig.

Will ein Patient eine IGeL-Leistung in Anspruch nehmen, muss der Arzt ihn darüber aufklären, dass die Behandlung keine vertragsärztliche Leistung ist.



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