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Ijara

Shariagerechtes islamisches Finanzprodukt bzw. -instrument zum Vermeiden der Schwierigkeiten des islamischen Zinsverbots. Im Wesentlichen eine Form des Finanzierungsleasing mit verschiedenen Ausgestaltungsmöglichkeiten. In der Grundform erwirbt eine Bank Investitionsgüter und/oder Immobilien - typischerw. mit hoher Werthaltigkeit und Langlebigkeit - und überlässt, vermietet bzw. verleast sie ihrem Kunden, sodass dieser sie mietratenweise bezahlt. Das Objekt verbleibt im Eigentum der Bank wie auch die Risiken und die Verantwortung für die Erhaltung (Reparatur, Wartung usw.). Das Objekt muss zu produktiven Zwecken verwendet werden. Als Gegenleistung für die Nutzungsüberlassung bekommt die Bank eine vereinbarte Gebühr.



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Ijara wa Iktina
 
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