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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Immobilienfonds, offene

Offene Immobilienfonds arbeiten nach dem Open-End-Prinzip. Rechtsformen: AG oder GmbH. Gelten als Kreditinstitute. Das Kapital der Anleger bildet ein von dem Kapital der Verwaltungsgesellschaft unabhängiges Gemeinschaftsvermögen. Gegenstand der offenen Fonds sind Erwerb und Verwaltung, in begrenztem Maße auch Bebauung von Grundstücken. In Frage kommen vor allem Miet- und Geschäftshäuser, die regelmäßige Mieteinnahmen erwarten lassen (Rentenhäuser). Die Zahl der geographisch gestreuten Grundstücke ist nicht begrenzt. Die Fonds nehmen die üblichen handelsrechtlichen Abschreibungen vor und schütten den nach Abzug aller übrigen Kosten verbleibenden Überschuss aus, während Abschreibungen gleichzeitig reinvestiert werden. Dadurch erfahren die Zertifikate Wertzuwachs. Die Fungibilität der Anteile eines offenen Fonds ist dadurch gegeben, dass die Möglichkeit besteht, bei jeder Bank die Zertifikate formlos zu erwerben und wieder zu veräußern. Die Fonds haben insoweit eine Rückkaufverpflichtung übernommen, für die sie verpflichtet sind, eine Liquiditätsreserve zu halten.



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