Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Insolvenzeröffnung

Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das zuständige Amts- als Insolvenzgericht bei Vorliegen der entspr. Voraussetzungen, vor allem Zuständigkeit, Zulässigkeit des Insolvenzantrags, Bestehen eines Insolvenzgrundes und Vorhandensein einer den Kosten des Verfahrens entspr. Insolvenzmasse. Es erfolgt dann der Insolvenzeröffnungsbeschluss. Dieser ist verbunden u. a. mit Benennung des Insolvenzverwalters, ggf. Bestellung eines (vorläufigen) Gläubigerausschusses, Einberufung der ersten Gläubigerversammlung, Fristsetzung zur Anmeldung der Insolvenzforderungen. Insolvenzgefahr, Massnahmen des Bundesaufsichtsamts für Finanzdienstleistungsaufsicht.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Insolvenzentschädigung
 
Insolvenzforderung
 
Weitere Begriffe : Biosphärenreservat | Kapitalismus | Hedgeverhältnis, -ratio
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.