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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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internationale Standortwahl, Geld- und Kapitalverkehrsbestimmungen

Teil der rechtlichen Rahmenbedingungen bei internationalen Standortentscheidungen. Die ausländische Standortentscheidung von Banken wird auch davon mitbestimmt, ob im Zielland Regelungen bestehen, die den Grenzen überschreitenden Geld- und Kapitalverkehr mit dem Ausland, insb. den Geschäftsverkehr des Auslandsstützpunkts mit dem Mutterland beeinträchtigen. Kapital Verkehrskontrollen werden eingeführt, um unerwünschte Kapitalzu- bzw. -abflüsse zu vermeiden. Dabei reichen die einzelnen Kontrollen von Massnahmen, die die Erträge aus Kapitalanlagen im Ausland schmälern bzw. die Aufwendungen für die Mittelbeschaffung im Ausland erhöhen sollen, bis hin zur Genehmigungspflicht und zu einem absoluten Verbot bestimmter Grenzen überschreitender Kapitaltransaktionen. Gelten im Zielland Bestimmungen, nach denen Kapitalimporte genehmigungspflichtig bzw. untersagt sind - wie z. B. das Verbot, Kredite im Ausland aufzunehmen -, wäre die Refinanzierung der Auslandsniederlassung im Mutterland und in anderen Ländern erschwert, wenn nicht sogar unmöglich. Eine Auslandsniederlassung kann sich in diesem Fall nicht auf den finanziellen Rückhalt des Stammhauses stützen. Daraus ergeben sich u. U. Standingnachteile für den Auslandsstützpunkt. Kontrollen, die im Zielland zur Abwehr von Kapitalabflüssen eingeführt worden sind, erschweren bzw. verhindern die Kreditvergabe des Auslandsstützpunktes an Kreditnehmer aus anderen Ländern. Ist die Vergabe von Krediten in der Landeswährung an Devisenausländer verboten, lässt sich das geschäftspolitische Ziel, für das Gesamtinstitut eine originäre Refinanzierungsbasis in der betreffenden Landeswährung sicherzustellen, nicht erreichen. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch, ob die von der Auslandsniederlassung im Gastgeberland erzielten Gewinne an die Muttergesellschaft transferiert werden dürfen oder ob sie im Gastgeberland thesauriert werden müssen. Wird der Geld- und Kapitalverkehr des Ziellandes mit dem Ausland stark reglementiert, so ist allein aus diesem Grund die Errichtung eines Auslandsstützpunktes nicht Erfolg versprechend. Dies gilt umso mehr, wenn auch das Domestikgeschäft im Zielland besonderen Restriktionen unterliegt.



 
Weitere Begriffe : Aussenschau | Gewinnschwelle | Asservatenkonto
 
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