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| Jahresabschluss-EinreichungspflichtenUnabhängig von den Offenlegungspflichten im Rahmen der Bundesanzeiger- und der Registerpublizität (Jahresabschlusspublizität) sind Banken gem. § 26 KWG verpflichtet, den aufgestellten und später den festgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht, soweit zu erstellen, BaFin und Bundesbank unvzgl. einzureichen. Ausserdem muss der Jahresabschluss in formularmässiger Anlage erläutert werden. 
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