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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Klage

ist eine Prozeßhandlung, durch die der Kläger bei einem Gericht um Rechtsschutz nachsucht. Sie richtet sich an das Gericht und gegen den Beklagten. Bei der Klage sind bestimmte Formvorschriften einzuhalten, in ihr müssen außerdem Gericht, Parteien und Streitgegenstand bezeichnet werden. Das Gericht entscheidet (meist durch Urteil) über die Klage, gibt ihr statt (ganz oder teilweise) oder weist sie ab.



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Klagen gegen Banken
 
Weitere Begriffe : Grosskreditbilanzaktiva | Anrechnungsbeträge bei bankeigenen Risikomodellen | Disziplin, organisierte
 
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