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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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KMU

Eine einheitliche Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist bisher weder in der Wissenschaft noch in der Praxis zu finden.

So unterteilt die Europäische Union diesen Bereich in drei Gruppen mit mittleren, kleinen und Kleinstunternehmen (siehe nachfolgende Tabelle).

Das Institut für Mittelstandsforschung in Bonn klassifiziert im Gegensatz dazu nur zwei Gruppen,
- die der kleinen Unternehmen mit bis zu 9 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von maximal 1 Mio. € und
- die der mittleren Unternehmen mit 10 bis 499 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von 1 bis 50 Mio. €.
Als weitere Bedingung des Instituts für Mittelstandforschung in Bonn wird Konzernunabhängigkeit genannt.


Neben den quantitativen Klassifizierungsgrößen wie Beschäftigtenzahl, Jahresumsatz, Bilanzsumme, Anlagevermögen sowie eine Kombination dieser Kriterien, wird auch nach qualitativen Kriterien unterschieden, z.B. die Einheit von Eigentum sowie Haftung und Führung.

Am 06. Mai 2003 hat die Europäische Kommission eine neue Empfehlung zur Definition von kleineren und mittleren Unternehmen sowie von Kleinstunternehmen angenommen, welche ab dem 01. Januar 2005 in Kraft tritt. Sie löst die derzeit im Gemeinschaftsrecht geltende Regelung von 1996 ab und soll den Preis- und Produktivitätszuwächsen seit 1996 Rechnung tragen.


Die Anwendung der neuen Definition der EU wird zukünftig im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum erfolgen. Zudem soll sie von der Europäischen Investitionsbank, dem Europäischen Investitionsfond und den Mitgliedstaaten in Gesetzgebung und Maßnahmen der Wirtschaftsförderung verwendet werden. Bedeutung haben diese Definitionen zudem auch für die Bereiche Kartellrecht, Beihilfen sowie alle künftigen Vorschriften und Programme der EU.


Wie kleine und mittlere Unternehmen definiert werden, spielt zudem bei der Beurteilung der Folgen von Unternehmenskooperationen eine wichtige Rolle. Sowohl aufgrund des deutschen Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB, als auch aufgrund des EU-Wettbewerbsrechts ist der Aspekt möglicher Marktbeherrschung durch Unternehmenskooperationen für die Beurteilung von Wettbewerbsfällen
von großer Bedeutung.

Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die zurzeit noch geltenden und die neuen Definitionen von Kleinstunternehmen sowie von kleineren und mittleren Unternehmen der Europäischen Kommission.

Bis 31.Dezember 2004
Kleinstunternehmen:
- weniger als 10 Mitarbeiter,
- Umsatz nicht festgelegt,
- Bilanzsumme nicht festgelegt,

Kleine Unternehmen:
- 50 Mitarbeiter
- Umsatz bis 7 Mio.€
- Bilanzsumme bis 5 Mio €

Mittlere Unternehmen
- Beschäftigtenzahl 250 Mitarbeiter
- Umsatz bis 40 Mio. €
- Bilanzsumme bis 27 Mio.


Ab 01. Januar 2005
Kleinstunternehmen:
- weniger als 10 Mitarbeiter,
- Umsatz bis 2 Mio. €
- Bilanzsumme bis 2 Mio. €

Kleine Unternehmen:
- weniger als 50 Mitarbeiter,
- Umsatz bis 10 Mio. €
- Bilanzsumme bis 10 Mio. €

Mittlere Unternehmen
- Beschäftigtenzahl 250 Mitarbeiter
- Umsatz bis 50 Mio. €
- Bilanzsumme bis 43 Mio.


Zur Definition als KMU gehört weiterhin, dass die Unternehmen eigenständig sein müssen, d.h. ein Unternehmen wird nicht als KMU gesehen, wenn "25% oder mehr seines Kapitals oder seiner Stimmrechte direkt oder indirekt von einem oder mehreren öffentlichen Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam kontrolliert werden" (Europäische Kommission).

Es gibt zu dieser Regelung Ausnahmen für bestimmte Investoren, z.B. Universitäten oder Forschungszentren ohne Gewinnzweck oder regionale Entwicklungsfonds. Ein weiteres Kriterium der Eigenständigkeit ist es, dass es sich bei dem Unternehmen nicht um ein verbundenes Unternehmen handelt.


Für mittelgroße Unternehmen mit 250 bis 500 Mitarbeitern existiert auch weiterhin keine eigene Kategorie - wie bereits nach den KMU-Definitionen von 1996.
Die Ein-Personen-Gesellschaft bleibt hingegen als eigene Kategorie erhalten.

Die Europäische Kommission verfolgt mit der neuen Empfehlung das Ziel der Förderung von Investitionen, Wachstum, unternehmerischer Initiative sowie dem erleichterten Zugang zu Risikokapital. Weiterhin werden eine Minimierung des Verwaltungsaufwandes und die Stärkung der Rechtssicherheit angestrebt. Auch sollen die regionalen und nationalen Unterstützungsmassnahmen vereinfacht und die Rolle der Kleinstunternehmen
bezüglich der Entwicklung unternehmerischer Initiative anerkannt werden.


Legt man die Neudefinition der Europäischen Kommission zugrunde, sind in Deutschland 94,3% aller umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen Kleinstunternehmen, 4,4% kleine Unternehmen und 1,0% mittlere Unternehmen.



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